Nachrichten - Archiv 2013

Bei Mietwagen immer auf Winterreifen achten
[2.12.2013] Mietwagen-Nutzer müssen im Winter auf eine passende Bereifung des Mietwagens achten, andernfalls drohen dem Fahrer Bußgelder und Punkte in Flensburg. Als wintertauglich gelten Winter- oder Ganzjahresreifen, die die Kennzeichnung „M & S“ besitzen. Der Fahrer ist laut Gesetz für die richtige Bereifung verantwortlich. Das Fahren mit Sommerreifen bei Glatteis, Schnee, Eis- oder Reifglätte kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg abgestraft werden. Bei Behinderungen, beispielsweise an Steigungen, steigt das Bußgeld sogar auf 80 Euro. Im Falle eines Unfalls trägt der Fahrer darüber hinaus auch noch die Verantwortung und haftet für den Schaden – trotz Vollkaskoschutz.

Benzinpreise: Tankstellen-Preisvergleich in Echtzeit
[11.11.2013] Schwankende Preise an den Tankstellen verwirren die Autofahrer. Mit einer amtlichen Online-Datenbank will das Kartellamt nun Überblick schaffen. Die Website Öffnet externen Link in neuem Fenster„Spritpreismonitor“ greift in Echtzeit auf diese Datenbank zu. Somit können sich Autofahrer mit ihrer Hilfe darüber informieren, wie hoch die Benzinpreise an Tankstellen in ihrer Nähe sind. Über 13.000 Tankstellen sind bereits beteiligt.

Unternehmensauftritt: Rechtliche Fehler im Internet vermeiden
[28.10.2013] Internetauftritte gehören zu den zentralen Kommunikationsmitteln, mit denen Unternehmen Kunden erreichen und an sich binden können. Eine gut durchdachte und strukturierte Website trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern. Allerdings entsprechen aus juristischer Sicht viele Websites nicht den geltenden rechtlichen Anforderungen und Vorgaben. Der Leitfaden Öffnet externen Link in neuem Fenster„Rechtssichere Internetseiten“ soll helfen, rechtliche Fallstricke im Internet zu vermeiden.

Arbeitsschutzgesetz kennt jetzt auch psychische Belastungen
[28.10.2013] Ende September hat der Bundesrat dem „Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen“ zugestimmt. Damit einher geht eine wichtige Änderung des Arbeitsschutzgesetzes. Der Arbeitgeber muss bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes nun auch psychische Belastungen berücksichtigen. Der neue § 4 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) bestimmt, dass die Arbeit so zu gestalten ist, dass „eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ Gleichzeitig werden bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen (§ 5 ArbSchG) jetzt auch „psychische Belastung bei der Arbeit“ als Gefährdung aufgeführt. Durch die Gesetzesänderung wird eine lang währende Diskussion beendet, ob psychische Belastungen überhaupt dem gesetzlich verpflichteten Arbeitsschutz zugehören. Psychische Belastungen sind ab jetzt in gleicher Weise zu beurteilen und mit Maßnahmen zu minimieren wie körperliche Belastungen. Das wesentliche Instrument dafür ist die Gefährdungsbeurteilung, zu der alle Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind.

Wann ist der Vorsteuerabzug für unbezahlte Rechnung in Ordnung?
[21.10.2013] Erhält ein Handwerksbetrieb eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, bekommt er diese Umsatzsteuer auf Antrag vom wieder Finanzamt erstattet. Der Bundesfinanzhof hat klar gestellt, wann der Vorsteuerabzug berechtigt ist und wann er als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte. Der klassische Fall beim Vorsteuerabzug: Der Handwerker erhält von einem anderen Unternehmer eine Leistung und bekommt danach eine Rechnung. Der Vorsteuerabzug steht dem Handwerker zu, sobald die Rechnung ins Haus flattert. Für den Vorsteuerabzug ist bei bereits erbrachter Leistung nicht Voraussetzung, dass die Rechnung bereits bezahlt wurde (BFH, Urteil v. 18.4.2013, Az. V R 19/12). Hält ein Handwerker aber nur die Rechnung eines anderen Unternehmers in den Händen und hat bislang keine Leistung erhalten und hat auch noch nicht bezahlt, steht ihm der Vorsteuerabzug laut Bundesfinanzhof nicht zu. Würde ein Prüfer des Finanzamts auf so eine Rechnung stoßen, für die ohne Leistung und ohne Zahlung ein Vorsteuerabzug beantragt wurde, kann eine Steuerhinterziehung unterstellt werden.

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen auch bei Aus- und Umbauten
[21.10.2013] Mithilfe eines Steuerbonus lassen sich seit acht Jahren mit Handwerksleistungen Steuern sparen. Seit zwei Jahren können über den Bonus zusätzlich auch Aufwendungen für Erweiterungs- und Umbauten an Gebäuden gefördert werden. Das hat der Bundesfinanzhof ausdrücklich bestätigt (AZ VI R 61/10). Danach können für die Förderung künftig nicht mehr nur Erhaltungsaufwendungen geltend gemacht werden, sondern auch Herstellungskosten, die etwa bei Sanierungen anfallen. Eine Förderung von Handwerksarbeiten an einem Neubau ist weiterhin nicht möglich. Beim Steuerbonus sind die Arbeitskosten und die darauf entfallende Mehrwertsteuer einer Handwerkerrechnung jährlich bis zu einer Höhe von 6.000 Euro zu 20 Prozent förderfähig. So können bis zu 1.200 Euro von der Steuerzahlung abgezogen werden. Gefördert werden neben den Erweiterungs- und Umbauten alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden. Den Steuerbonus können Eigentümer, Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften für ihre selbst genutzten Immobilien und Wohnungen nutzen.

ZDH lehnt Maut für leichte Nutzfahrzeuge ab
[7.10.2013] Das Handwerk spricht sich deutlich gegen eine Ausweitung der streckenbezogenen Lkw-Maut in Deutschland aus. „Die kleinen und mittleren Betriebe würden durch eine Ausweitung der streckenbezogenen Maut auf leichte und mittlere Nutzfahrzeuge sowohl finanziell als auch durch den Aufbau zusätzlicher Bürokratie überproportional belastet. Dabei spielt die Fahrtätigkeit gegenüber den eigentlichen Arbeitsfeldern der Betriebe eine untergeordnete Rolle“, kritisiert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Im Transportgewerbe erfolgt die Wertschöpfung über den Transportprozess – im Handwerk dagegen würde die Weitergabe der zusätzlichen Mautkosten an den Kunden handwerklicher Dienstleistungen die Gefahr schmerzhafter Umsatzeinbußen bedeuten. Die Ausweitung der Maut ist einer der Vorschläge der Kommission „Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“. Zusätzlich wird auch eine Ausweitung der Autobahn-Maut auf Bundes- und Landesstraßen in die Debatte gebracht. Für Handwerksbetriebe wäre neben den Streckengebühren vor allem der Aufwand für den Einbau und Betrieb der notwendigen Geräte in den Fahrzeugen erheblich. Für die Öffentliche Hand würde sich dagegen laut ZDH der kostenträchtige Ausbau der Erfassungsinfrastruktur im Verhältnis zu den Einnahmen kaum lohnen. Einen ernst zu nehmenden Ansatz für eine nachhaltige Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur bieten die Pläne daher nicht.

Leitfaden: Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
[16.9.2013] Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter sind wesentliche Voraussetzungen für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Dies gilt besonders für die Arbeit auf Baustellen, wo persönlicher Einsatz, handwerkliches Können und Erfahrung jedes Einzelnen täglich neu gefordert werden. Eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums klärt über die Baustellenverordnung auf und gibt Tipps zur Wartung und Instandhaltung von Bauten. Die Publikation trägt den Namen "Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen" und kann kostenfrei als Öffnet externen Link in neuem FensterPDF-Dokument von den Internetseiten des Ministeriums heruntergeladen werden.

Flyer: Wegweiser zur SEPA-Umstellung in Handwerksbetrieben
[19.8.2013] Ein zentraler Punkt auf dem Weg zum europäischen Binnenmarkt ist die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs, der innerhalb Europas immer noch stark fragmentiert ist. Künftig soll es deshalb einheitliche Verfahren und Standards geben, um grenzüberschreitende Zahlungen zu vereinfachen. Das ist das Ziel des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single European Payment Area), kurz genannt SEPA. Durch SEPA werden jedoch nicht nur grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU sowie mit den Ländern Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und der Schweiz vereinheitlicht. SEPA wird zusätzlich auch Veränderungen für den inländischen Zahlungsverkehr haben, da nationale Zahlungssysteme zu Gunsten der SEPA-Zahlungssysteme aufgegeben werden. Bis 1. Februar 2014 müssen alle Betriebe ihre Zahlverfahren auf SEPA umgestellt haben. Um den Handweksbetrieben die Umstellungsnotwendigkeiten aufzuzeigen und Hilfestellung bei der Umsetzung zu geben, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen speziellen Öffnet externen Link in neuem FensterInformationsflyer entwickelt.

„Menschenschinder und Ausbeuter“ – Rauswurf
[22.7.2013] Wer auf sozialen Netzwerken seinem Ärger über den Chef Luft macht, riskiert den Job. Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm, 3 Sa 644/12) hat jetzt die fristlose Kündigung eines Azubis bestätigt, der in seinem Facebook-Profil den Arbeitgeber als „Menschenschinder und Ausbeuter“ beschimpft hat. Damit urteilten die Richter überraschend hart. Im jetzigen Fall bezeichnete sich der Lehrling auch als „Leibeigener“ der Firma. Seinem Arbeitgeber ging das zu weit. Der junge Mann erhielt die fristlose Kündigung. Er wehrte sich gegen den Rauswurf und berief sich auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sein Facebook-Eintrag sei außerdem lustig gemeint gewesen. Vor dem zuständigen Arbeitsgericht setzte sich der Azubi zunächst durch. Die Arbeitgeber gingen allerdings in die Berufung – mit Erfolg. Die Richter des Landesarbeitsgerichtes sahen die Äußerungen als Beleidung an. Sie befanden, dass der Auszubildende nicht annehmen konnte, seine Einträge blieben im Job ohne Konsequenzen; sie waren schließlich einer Vielzahl von Personen zugänglich.

Neue Online-Plattform unterstützt Unternehmen und Zuwanderer
[8.7.2013] Auf der neuen Online-Plattform Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.career-in-germany.net finden zuwanderungsinteressierte Fachkräfte und deutsche Unternehmen Informationen zu Unterstützung, Vernetzung und zu bereits bestehendem Engagement im Bereich der berufsorientierten Zuwanderung. Viele Regionen und Branchen haben einen hohen Bedarf an qualifizierten und hochqualifizierten Fachkräften. Zunehmend wird neben der Konzentration auf inländische Potentiale daher auch wichtig, im Ausland gezielt um Fachkräfte zu werben. Für zuwanderungsinteressierte Fachkräfte und Unternehmen übernimmt die Online-Plattform der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber eine Lotsenfunktion im breitgefächerten Informationsangebot über eine mögliche Berufstätigkeit in Deutschland. Die Plattform stellt u.a. erfolgreiche Praxisbeispiele aus Unternehmen und Verbänden vor. Für ausbildungsinteressierte Jugendliche in der EU und Fachkräfte im Ausland ist es zudem in einer englischen Version verfügbar.

 

Studie: Mittelstand zeigt höchsten Beschäftigungsbeitrag
[1.7.2013] Jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitete im Jahre 2009 in einem mittelständischen Unternehmen oder fand dort seit 2001 eine Anstellung. Diese Zahlen gab das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) bekannt und weist damit einen positiven Beschäftigungseffekt durch Neugründungen nach. Konjunkturelle Einflüsse wirken sich laut Studie geringer auf die Beschäftigungsentwicklung in kleinen und mittleren Unternehmen als in Großunternehmen aus. Nach Angaben des IfM wiesen vor allem die Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten einen hohen Beschäftigungsbeitrag aus. Über alle mittelständischen Unternehmen hinweg betrachtet seien zwar im Laufe des untersuchten Zeitraums die Hälfte der Arbeitsplätze abgebaut worden. Zeitgleich seien aber durch Gründungen und Unternehmenswachstum so viele neue Beschäftigungsangebote entstanden, dass im Mittelstand der Arbeitsplatzverlust mit einem Plus von 13,6 Prozent mehr als ausgeglichen worden ist. Damit bleiben die kleinen und mittleren Unternehmen diejenigen, die wichtige Impulse für eine anhaltende Erneuerung und Modernisierung der Wirtschaft geben.

Informelle Einigung zum digitalen Fahrtenschreiber
[3.6.2013] Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments berichtet, dass sich die Verhandlungsführer von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission Mitte Mai informell auf einen Gesetzestext zur Neufassung der Verordnung über den digitalen Fahrtenschreiber geeinigt haben. Bisher wurde bekannt, dass der Ausnahmeradius von 50 auf 100 km erweitert werden soll. Das bedeutet: in Zukunft werden Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 t, die sich ausschließlich in einem Radius von 100 km um den Betriebsstandort bewegen, von der Pflicht zur Nutzung eines digitalen Fahrtenschreibers befreit, wenn das Fahrzeug Material, Ausrüstung oder Maschinen befördert, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt und kein hauptberuflicher Fahrer eingesetzt wird. Das Handwerk hatte sich für eine weitergehende Ausnahme von mindestens 150 km stark gemacht. Ein weiterer wichtiger Punkt aus Handwerkssicht: Die Gefahr einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der Verordnung von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t auf solche mit 2,8 t scheint vorerst gebannt. Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte im Juli 2012 eine solche Erweiterung gefordert und damit für erheblichen Unmut im Handwerk gesorgt. Die Herabsetzung der Gewichtsgrenze hätte eine massive Zunahme der von der digitalen Fahrtenschreiberpflicht betroffenen Handwerker bedeutet.

 

Internet-Domains: Warnung vor Betrugsversuchen per Telefon
[21.5.2013] E-Mails mit der Aufforderung, man solle seine „verfallenden Domainadressen“ verlängern, oder ähnlichen Inhalts, kursieren schon seit geraumer Zeit. Davor haben wir bereits gewarnt, weil es sich um Betrugsversuche meistens ausländischer Herkunft handelt. In letzter Zeit häufen sich Fälle, bei denen diese Masche am Telefon versucht wird. Die fehlerfrei deutsch sprechenden Anrufer behaupten z.B. sie kämen von einer Behörde und jemand hätte Ihren Domainnamen mit anderer Endung (etwa .biz) registriert und wolle auf dieser Basis nun „sein Recht“ durchsetzen, auch die von Ihnen registrierte Domainadresse zu bekommen. Selbst wenn dies so wäre, gibt es natürlich keine rechtliche Handhabe, registrierte Domains „zu kidnappen“! Die Gespräche werden möglicherweise mitgeschnitten und bereits eine „erahnte“ Andeutung, man wolle die angebotene Dienstleistung wahrnehmen, wird genutzt, um den „Auftrag“ durchzuführen und eine Rechnung zu senden. Also bitte nicht überrumpeln lassen! Grundsätzlich gilt: Domains besitzen kein Verfallsdatum. Sie müssten die registrierten Domains bewusst freigeben, um die Rechte daran zu verlieren. Auch die Vergabe einer Domain erfolgt weltweit nur ein einziges Mal. Eine Besitzumschreibung oder eine Abmeldung von Domains ist ohne schriftliche Zustimmung des Inhabers unmöglich. Gegenteilige Behauptungen, etwa dass jemand Ihre Domain in einem anderen Land parallel registriert hat und Ihnen diese nun streitig machen will, sind völliger Unsinn. Unser Rat: Solche Angebote unmissverständlich ablehnen und niemals Kontoverbindungen oder andere Informationen preisgeben.

Online-Umfrage: Handwerk im Internet
[13.5.2013] Als Kooperationspartner der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e.V. untersucht das Institut für Arbeitswissenschaft (IAW) der RWTH Aachen im Rahmen einer Online-Umfrage die Nutzung neuer Kommunikationswege in Kleinst- und Kleinunternehmen. Im Rahmen eines Forschungsprojektes soll der Anreiz für kleinere Unternehmen erhöht werden, sich mit dem Thema Arbeitsfähigkeit unter Einsatz der Kommunikationswege des Internetzeitalters auseinanderzusetzen. Dafür soll eine von der RWTH Aachen durchgeführte Umfrage zunächst herausfinden, inwieweit Kleinst- und Kleinunternehmen die neuen Kommunikationsmedien, wie Soziale Netzwerke oder interaktive Foren, Blogs und Podcasts bereits nutzen oder in Zukunft nutzen wollen. Im Fokus der etwa 15-minütigen Befragung stehen Unternehmen mit weniger als 15 Beschäftigten. Ziel der Analyse ist die Entwicklung eines maßgeschneiderten Konzepts zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit unter Nutzung der neuen Medien. Hier geht es zur Öffnet externen Link in neuem FensterUmfrage.

Steuererklärung: Tipps für die Nutzung von ELSTER
[6.5.2013] Die Elektronische Einkommensteuerklärung (ELSTER) findet immer stärkere Verbreitung. 2012 wurden zwölf Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Die diesjährige Abgabefrist für Steuererklärungen endet am 31. Mai. Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software ElsterFormular zur Verfügung. Sie ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. ElsterFormular steht auf der Website Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.elster.de als Download bereit oder kann bei vielen Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Die ELSTER-Komponenten zur elektronischen Erklärungsabgabe sind aber regelmäßig auch in kommerzieller Steuer-Software enthalten. Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Der Hightech-Verband BITKOM gibt Öffnet externen Link in neuem Fensterweitere Tipps zur Nutzung von ELSTER.

Keine gesetzliche Unfallversicherung in der Raucherpause
[18.3.2013] Der gesetzliche Versicherungsschutz gilt nicht für Unfälle während der Raucherpause. Auch die Wege in die Pause und zurück zum Arbeitsplatz sind nicht mitversichert. Das Sozialgericht Berlin verhandelte den Fall einer Pflegehelferin aus einem Seniorenheim. Sie war auf dem Weg zurück aus der Raucherpause gestürzt und hatte sich den Arm gebrochen. Obwohl sie sich zu dem Zeitpunkt bei der Arbeit befand, erkannte das Gericht den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Die Begründung: Rauchen sei eine persönliche Angelegenheit und stehe in keinem sachlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Die Pflegehelferin hat damit auch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Weg z.B. zur Kantine und zurück sei versichert, da Essen und Trinken bei der Arbeit notwendig sind, um die Arbeitskraft aufrecht zu erhalten. Dagegen sei der Konsum von Genussmitteln dem persönlichen und nicht dem beruflichen Bereich zuzuordnen, so das Sozialgericht (SG Berlin, Az. S 68 U 577/12).

Lohn-/Umsatzsteuer: Gewährung einer Übergangsfrist
[4.3.2013] Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerungen, die Anmeldung von Sondervorauszahlungen sowie die Zusammenfassende Meldung müssen grundsätzlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Ab dem 1. Januar 2013 verlangt das Finanzamt, dass diese elektronischen Erklärungen auch authentifiziert mit einem Zertifikat übermittelt werden. Allerdings gewährt die Finanzverwaltung nun doch eine Übergangsfrist. Noch bis zum 31. August 2013 werden Abgaben auch ohne Authentifizierung akzeptiert. Das wird auf dem Elster-Portal der Finanzverwaltung klargestellt.

Private Abstecher auf dem Arbeitsweg sind in der Unfallversicherung nicht abgedeckt
[18.2.2013] Wer auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte einen Unfall erleidet, steht in Deutschland unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird der Dienstweg allerdings für private Zwecke genutzt oder sogar verlassen, unterbricht das den Versicherungsschutz. Und zwar so lange, bis die Fortbewegung zum ursprünglichen Ziel wieder aufgenommen wird. Die Unterbrechung beginnt bereits mit dem Absteigen vom Fahrrad, dem Setzen des Blinkers oder Verlassen des Pkws. Eine der wenigen erlaubten Ausnahmen bildet z.B. das Abholen von Mitgliedern einer Fahrgemeinschaft. Bei Bewohnern eines Mehrfamilienhauses beginnt der Arbeitsweg nicht beim Durchschreiten der Wohnungstür, sondern erst an der Haustür, die auf den Bürgersteig führt. Wenn sich der Versicherte also im Treppenhaus verletzt, ist dies kein Arbeitswegeunfall. Der Arbeitsweg endet beim Betreten des Bürogebäudes bzw. beim Passieren des Werkstores. Die Art des Fortbewegungsmittels spielt keine Rolle, der Versicherungsschutz besteht unabhängig davon. Eine Besonderheit stellt eine betriebliche Feier dar. Hier sind Hin- und Rückweg dann versichert, wenn die Veranstaltung vom Unternehmen ausgerichtet und getragen wird. Darüber hinaus muss sie allen Mitarbeitern zugänglich sein. Ist der offizielle Charakter nicht gegeben, zählt sie als Privatveranstaltung.

GfK-Studie zeigt: Deutsche vertrauen dem Handwerk
[11.2.2013] Die Finanzkrise hat ihre Spuren hinterlassen – auch hinsichtlich des Vertrauens der Deutschen. So belegt laut Spiegel Online eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass die Finanzbranche auf dem letzten Platz der „Vertrauensskala“ der Deutschen liegt. Weiterhin zeigt die Studie, dass auf der anderen Seite der Skala das Handwerk das größte Vertrauen bei den Bundesbürgern genießt. „Das Selbstverständnis des Handwerks ist geprägt von Begriffen wie Zuverlässigkeit, Kontinuität, Professionalität und Tradition. Und dieses Selbstverständnis wird jeden Tag gelebt, vor Ort bei den Kunden. Dass 87 Prozent der Bundesbürger dem Handwerk ihr Vertrauen aussprechen zeigt, wie wichtig dieses gelebte Selbstverständnis des Handwerks ist“, sagt Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags. Die Studie untersuchte das Vertrauen in Branchen und Institutionen. Während bei den Institutionen die Polizei an erster Stelle steht, nimmt in den Wirtschaftsbranchen das Handwerk den ersten Platz ein – noch vor der Unterhaltungselektronik und der Autoindustrie.

Leitfaden: Bestimmungen für Bau- und Montagearbeiten in der Schweiz verschärft
[4.2.2013] Wer in der Schweiz Bau- oder Montagearbeiten auszuführen hat, sollte sich zunächst einmal mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen, Steuerregelungen usw. vertraut machen. Die Nichtbeachtung der maßgeblichen Vorschriften kann schnell zu erheblichen Problemen und vor allem zur Verhängung von Bußgeldern führen. Insbesondere für Subunternehmer wurde aktuell der Nachweis der selbständigen Tätigkeit verschärft. Die Handwerkskammer Freiburg hat deshalb ihren Leitfaden „Bau- und Montagearbeiten deutscher Firmen in der Schweiz“ aktualisiert. Darin enthalten sind unter anderem die neuen Kautionen (Metall, Decken- und Innenausbau und Ausbaugewerbe Basel-Stadt) und der Hinweis, dass die Erklärung der Einfuhranmeldung nur elektronisch abgegeben werden kann. Die aktuelle Version des Leitfadens kann angefordert werden bei: Christoph Korte, Fachverband Tischler NRW, Telefon: 02 31-91 20 10 29, korte.nrw@tischler.de

Anpassung der Gewährleistungsrechte dringend geboten
[21.1.2013] Die Bundesrepublik Deutschland ist verpflichtet, die europäische Verbraucherrechte-Richtlinie bis Ende des Jahres in deutsches Recht umzusetzen. Der Umsetzungsakt wird zahlreiche Änderungen des BGB mit sich bringen und bietet die Gelegenheit, ein nach wie vor drängen-des Problem des Gewährleistungsrechts zu lösen. Dies gilt umso mehr, als die Bedeutung der Problematik für die tagtägliche Geschäftspraxis immens ist. Handwerker, die zur Erledigung eines Auftrags das notwendige Material (z.B. Wandfarbe, Bodenfliesen) bei einem Händler kaufen und es bei einem Verbraucher einbauen, begeben sich in eine regelrechte Haftungsfal-le. Stellt sich nach Einbau des Materials heraus, dass das Material mangelhaft war, hat der Handwerker auf seine Kosten das Material auszubauen, neues Material zu besorgen und die-ses erneut einzubauen. Dies folgt aus den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Werk-vertrags. Gegenüber dem Händler/Hersteller oder sonstigen Zulieferern kann der Handwerker allerdings nur Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag geltend machen. Da das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht nicht so umfassend ist wie im Werkvertragsrecht, bleibt der Handwerker im Ergebnis auf den Kosten für den Ausbau und den erneuten Einbau  des Materials sitzen, obwohl er für den Mangel des Materials nicht verantwortlich ist. Eine Anpassung der Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertrag ist dringend geboten. Der Westdeutsche Handwerkskammertag hat sich daher an den Wirtschaftsminister gewandt, damit im Rahmen der anstehenden Debatten zur Richtlinien-Umsetzung das für das Handwerk wichtige Thema Berücksichtigung findet.

ZDH: Unternehmensbefragung 2013 zur Finanzierungssituation
[21.1.2013] Die Themen Finanzierung und Bankenverhalten haben für viele Unternehmen eine steigende Bedeutung. Allerdings fehlt es in der Diskussion um dieses Thema an verlässlichen Daten zur tatsächlichen betrieblichen Praxis. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) startet deshalb eine große Öffnet externen Link in neuem FensterUnternehmensbefragung zur Finanzierungssituation, um die Interessen der Handwerksbetriebe gegenüber Politik und Kreditwirtschaft wirksam vertreten zu können. Interessierte Betriebe können den Fragebogen entweder im pdf-Format herunterladen oder online ausfüllen.

4. Deutsches Forum innenraumhygiene – Hygiene im Diskurs
[2.1.2013] Am 19. und 20. Februar 2013 findet an der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen das 4. Deutsche Forum innenraumhygiene statt. Durch die  branchenübergreifenden Ausrichtung hat sich der Kongress mit begleitender Fachausstellung zu einer Leitveranstaltung für gesundes Bauen und Wohnen entwickelt. Der Veranstalter, der Fachverband Santiär Heizung Klima NRW, hat das Themenspektrum für 2013 fokussiert. Aufgrund der hohen Frequentierung der Vortragsreihen Trinkwasserhygiene und Raumlufthygiene in den Vorjahren, werden diese nun an beiden Kongresstagen mit insgesamt zehn Fachvorträgen angeboten.  Darüber hinaus wird es die Foren Schimmelpilze, Oberflächen (Boden, Wand, Decke), Reinigung sowie Planung und Recht geben. Das Programm wird 40 Fachvorträge angesehener Wissenschaftler und Experten umfassen, die Handlungsempfehlungen für das Erkennen, Bewerten und Beseitigen von Innenraumbelastungen vermitteln. Weitere Informationen: www.innenraumhygiene.com