Nachrichten-Archiv 2016

ZDH: Flyer Steuerbonus auf Handwerkerleistungen aktualisiert
[1.12.2016] Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat seinen Flyer "Steuerbonus auf Handwerkerleistungen" aktualisiert. Dieser berücksichtigt die neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen. So erklärt er unter anderem die funktionsbezogene Anwendung des Begriffs "Haushalt" bei der Gewährung des Bonus und informiert über die neuerliche Anerkennung von Schornsteinfegerleistungen als einheitliche Handwerkerleistung durch die Finanzverwaltung. Der Flyer ist insbesondere als Information von Handwerksbetrieben an ihre Kunden konzipiert – zum Beispiel als Beileger zum Kostenvoranschlag. > Info und Bestellformular

Erwerbsminderungsrente: Das sollten Unternehmer und Mitarbeiter wissen
[10.11.2016] Viele Handwerksberufe sind mit körperlicher Arbeit verbunden, die auf Dauer zu gesundheitlichen Schäden führen kann. Schwere Krankheiten können trotz aller Vorsorge jederzeit jeden treffen. Erstes Ziel ist auch in solchen Fällen die Rückkehr ins Berufsleben. Die von den Trägern der Rentenversicherung für ihre Versicherten erbrachten Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, sind häufig der richtige Weg. Dennoch müssen jedes Jahr über 170.000 Arbeitnehmer ihren Job aus gesundheitlichen Gründen vor dem Erreichen des Rentenalters aufgeben. Arbeitnehmer in dieser Situation fallen jedoch nicht ins Bodenlose, sondern können die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Was es dabei zu beachten gibt, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer kostenfreien Informationsschrift. > Download der PDF-Broschüre

Umfrage: Jeder Zweite hat Angst vor Burnout
[3.11.2016] Arbeiten in Deutschland bedeutet für viele vor allem eines: Stress. So haben fast drei Viertel  (71 Prozent) der Arbeitnehmer das Gefühl, im Arbeitsalltag größerer psychischer Belastung ausgesetzt zu sein, als gut für ihre Gesundheit ist. Fast die Hälfte (49 Prozent) klagt darüber, dass Stress ihre Leistungsfähigkeit einschränkt. Ebenso viele befürchten sogar, deshalb in einen Burnout zu geraten. Das ergab eine repräsentative Umfrage zur psychischen Belastung der Deutschen am Arbeitsplatz, die die Allianz zusammen mit dem Marktforschungsinstitut IPSOS durchgeführt hat. Die Umfrage zeigt auch, dass viele Arbeitnehmer inzwischen Konsequenzen ziehen: Etwa die Hälfte (49 Prozent) hat schon darüber nachgedacht, die Arbeitszeit zu reduzieren oder gar den Arbeitgeber zu wechseln. Laut Umfrage sind besonders jüngere Arbeitnehmer gestresst durch ihren Job. Hauptgründe für die Belastung sind für alle Befragten das hohe Arbeitsaufkommen, Zeitdruck und die „lieben Kollegen“. Die eigene psychische Belastung ist am Arbeitsplatz selbst aber kaum Thema: Nur etwa jeder Vierte (26 Prozent) der Befragten gibt an, darüber mit dem Vorgesetzten reden zu können. Ebenfalls nur etwa ein Viertel (27 Prozent) wendet sich an Kollegen. Spricht man doch über Stress im Job, geschieht das meist mit dem Partner (52 Prozent). Neun Prozent behalten Probleme sogar ganz bei sich.

Zehn Tipps für den richtigen Umgang mit der elektronischen Post
[27.10.2016] Wie verwenden Sie E-Mails richtig und was müssen Sie bei der Nutzung beachten? Was gehört in eine E-Mail und was besser nicht? Diese und viele weitere Fragen beantwortet der Branchenverband Bitkom in einer kostenfreien Broschüre zum richtigen Umgang mit der elektronischen Post – inklusive 10 praxisnahen Empfehlungen. Download der PDF-Broschüre

Kostenvoranschlag: Überschreitung von zehn Prozent nicht erheblich
[6.10.2016] Überschreitet eine Rechnung einen Kostenvoranschlag für Bauarbeiten um 10 %, hat der Bauherr keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Fall: Eine Bauherrin hatte eine Fensterfirma mit dem Einbau von Fenstern beauftragt. Grundlage des Auftrags war ein Kostenvoranschlag, der Kosten in Höhe von 22.400 Euro vorsah. Die Schlussrechnung belief sich jedoch auf 27.100 Euro. Die Bauherrin bezahlte daraufhin nur den Angebotspreis und vertrat die Auffassung, dass die Differenz von 10 % erheblich sei und daher nicht gezahlt werden müsse. Dies wollte die Fensterfirma nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Das Landgericht Coburg gab der Klage der Handwerker im Wesentlichen statt. Denn in der Schlussrechnung war eine Position enthalten, die es in dem Kostenvoranschlag nicht gab. Bei der Frage, ob eine den Schadensersatzanspruch begründende wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags vorgelegen habe, hätten in der Schlussrechnung ausgewiesene Arbeiten im Wert von 2.300 Euro nicht berücksichtigt werden dürfen, weil diese nicht im Angebot der Klägerin enthalten gewesen seien und auf Zusatzaufträgen der Beklagten beruht hätten. Die maßgebliche Preiserhöhung habe sich deshalb auf 2.400 Euro oder ungefähr 10 % belaufen. Darin war aber nach Auffassung des Gerichts noch keine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags zu sehen (LG Coburg, Az.: 12 O 81/09).

Lohnnachweis wird digital / Änderungen für Unternehmen ab dem 1. Dezember
[19.9.2016] Arbeitgeber erhalten ab November wichtige Post von ihrer Berufsgenossenschaft. Das Schreiben enthält die Zugangsdaten für den neuen digitalen Lohnnachweis, mit dem die Arbeitgeber zukünftig die Entgelte, Arbeitsstunden und die Anzahl der Beschäftigten zur Unfallversicherung melden. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung. Bislang geschah die Meldung mit Hilfe eines Formulars auf Papier oder online über das Extranet des Unfallversicherungsträgers. Der Vorteil der neuen Vorgehensweise: Der Arbeitgeber kann den Lohnnachweis nun direkt mit Hilfe seiner Software zur Entgeltabrechnung erstellen und verschicken. Das soll den Aufwand und das Risiko, Fehler bei der Datenübertragung zu machen, verringern. Bevor der erste digitale Lohnnachweises ausgefüllt wird, ist zunächst ein automatisierter Abgleich der Unternehmensdaten notwendig. So wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und veranlagten Gefahrtarifstellen übermittelt werden. Der Abruf erfolgt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm, das im Unternehmen verwendet wird. Dieser Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Das kann ab 1. Dezember 2016 geschehen. Wenn Steuerberater oder andere Dienstleister mit der Meldung beauftragt sind, sollten die entsprechenden Zugangsdaten an diese weitergeleitet werden. Falls kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm benutzt wird, ist für die Abgabe der Meldung eine Ausfüllhilfe zu verwenden. In diesem Fall werden die Stammdaten automatisch unmittelbar vor der Abgabe des Lohnnachweises abgerufen. Eine eigenständige Abfrage ist daher nicht notwendig. In einer zweijährigen Übergangsphase ist der Lohnnachweis für die Beitragsjahre 2016 und 2017 zusätzlich zum digitalen Lohnnachweis in den bisher bekannten Verfahren – online, als Papierausdruck oder per Fax – abzugeben. Ab 1. Januar 2019 erfolgt die Meldung dann ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis.

Umfrage: Deutsche verbinden gepflegte Berufskleidung mit professioneller Arbeit
[29.8.2016] Auftragegeber wünschen sich von Handwerkern in erster Linie und Höflichkeit und Fachwissen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Online-Umfrage, die net-request im Auftrag eines großen deutschen Anbieters von Berufskleidung durchgeführt hat. Von den 500 befragten Deutschen im Alter von 25 bis 65 Jahren hat rund ein Drittel (32 Prozent) in den letzten zwei Monaten mindestens einen Handwerker beschäftigt. Insgesamt 59 Prozent nahmen laut Umfrage im letzten Jahr die Hilfe eines Handwerkers in Anspruch. Demnach wird auch auf pünktliches Erscheinen viel Wert gelegt (98 Prozent). 91 Prozent freuen sich zudem über eine gepflegte Erscheinung bzw. Berufskleidung und 95 Prozent wünschen sich, dass ein Handwerker keinen Schmutz hinterlässt. Die Hälfte aller Befragten schließt zudem von der Berufskleidung auch auf eine professionelle Arbeitsweise. 86 Prozent sind der Meinung, dass Handwerker mit einheitlicher Berufskleidung deutlich professioneller wirken.

Aktuelles Merkblatt zur Impressumspflicht auf Webseiten
[22.8.2016] Unternehmer,  die eine  Firmenwebseite  haben, müssen darauf bestimmte  Angaben über sich und  ihren  Betrieb hinterlegen.  Diese  Impressumspflicht  folgt insbesondere  aus  §  5 Telemediengesetz  (TMG). Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein aktuelles Merkblatt herausgegeben, das alle wichtigen Informationen und Pflichtangaben rund um das Impressum auf einer Webseite zusammenfasst. Öffnet externen Link in neuem FensterMerkblatt zur Impressumspflicht herunterladen

Vorsicht bei automatischen E-Mail-Antworten
[15.8.2016] Automatische E-Mail-Antworten auf Kundenanfragen können den Aufwand bei Betrieben reduzieren. Doch in diesen E-Mails sollte auf Werbezusätze verzichtet werden. Der Bundesgerichtshof hat entscheiden (VI ZR 134/15), dass ein solches E-Mail-Schreiben mit werblichem Inhalt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Im konkreten Fall hatte sich ein Verbraucher an ein Unternehmen mit der Bitte gewandt, ihm eine Kündigungsbestätigung zuzusenden. Daraufhin erhielt er eine automatische E-Mail-Antwort mit Werbezusätzen. Auch auf zwei weitere E-Mails - in denen er u.a. rügte, dass die automatisierte Antwort Werbung enthalte, mit der er nicht einverstanden sei - kamen die automatischen Antworten mit Werbezusatz zurück. Der Bundesgerichtshof sieht den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, weil die Übersendung der Bestätigungsmail mit Werbezusatz gegen den zuvor erklärten ausdrücklichen Willen des Klägers erfolgt ist.

40 Euro Strafe bei verspäteter Lohnzahlung
[15.8.2016] Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung: 40 Euro pauschal, unabhängig davon, ob ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Pauschale hatte der Gesetzgeber für eine Übergangszeit auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, die nach dem 28. Juli 2014 begonnen hatten. Doch diese Übergangszeit ist vorbei. Seit dem 30. Juni 2016 haben alle Arbeitnehmer diesen Anspruch. Geregelt wird der Schadenersatz in § 288 BGB. Sollte indes ein nachweisbar höherer Schaden entstehen, wäre die Pauschale damit zu verrechnen.

Das Handwerk in NRW warnt vor der Einführung einer blauen Plakette für Fahrzeuge
[25.7.2016] Anfang April 2016 hat die Sonderumweltministerkonferenz die Änderung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und damit die Einführung einer blauen Plakette für Fahrzeuge mit besonders niedrigem Schadstoffausstoß beschlossen. „Eine verfrühte Einführung ohne Ausnahmen kommt für viele Handwerker einem Berufsverbot gleich und gefährdet die Existenz unserer Handwerksunternehmen", kritisiert Reiner Nolten, Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertages. Bereits bei der Einführung der Euro 5 Norm wurde von Seiten des Handwerks kritisiert, dass sich damit zwar der Ausstoß von CO2 reduzieren lasse, nicht aber der Ausstoß von Stickoxiden (NOx). Vielmehr wurde der Ausstoß von NOx erhöht. Wenn die blaue Plakette, die im Zuge der Euro 6 Norm eingeführt werden soll, sich jetzt im Gegensatz zur grünen Umweltplakette vor allem gegen den Ausstoß von NOx richtet, dann ist das der Beleg dafür, dass die damalige Entscheidung unter Missachtung der berechtigten Bedenken des Handwerks falsch war.

Tabellenwerk zur Fensterbefestigung
[4.7.2016] Konnten Tischler einst auf ihren Erfahrungsschatz bauen und aus dem Stehgreif sagen, welche Befestigungsart für ein Fenster notwendig ist, ist dies heute viel schwerer möglich. Heutzutage muss ein Fenster hohen energetischen Standards entsprechen und sich zugleich einem modernen Gebäudedesign fügen. Das hat auch zur Folge, dass die Bauprodukte immer größer und schwerer werden. Die fachgerechte Montage wird je nach Untergrund zu einer immer größeren Herausforderung. Hinzu kommt, dass für zahlreiche Befestigungslösungen inzwischen komplexe statische Berechnungen gefordert werden. Abhilfe verspricht die vom Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland herausgegebene Fachschrift „Fenster richtig befestigen“, die mit 194 statischen Nachweisen die Arbeit für Fensterbauer und -monteure um ein Vielfaches erleichtert. Abgedeckt werden die grundlegenden Fälle in der Fensterbefestigung: Vom Dreh-Kippfenster (mit oder ohne Rollladen und Unterlicht) als Ein-, Zwei- oder Mehrflügler über die Festverglasung bis zum Fensterband werden Lösungen in und vor der Laibung nachgewiesen. Außerdem zeigen die Tabellen, welche Befestigungsmittel bei bestimmten Fensterformaten, einschließlich der daraus resultierenden Gewichte bei verschiedenen Untergründen (Beton, Kalksandstein, Ziegelwerk), verwendet werden sollten. „Das Tabellenwerk liefert für viele Herausforderungen in der Fensterbefestigung die richtige Lösung“, sagt Peter Ertelt, Vorsitzender des Bundesfachbeirates Fenster und Fassade. „Endlich eine Fachschrift, die eine komplizierte Entwicklung anwenderfreundlich auffängt.“ Innungsmitglieder erhalten Sie im Öffnet externen Link in neuem FensterBuch-Shop der TSD Service + Produkt GmbH  zum Preis von 42,50 Euro inkl. MwSt., zzgl. Versand.

Merkblatt zur Verlegung von Holzfußböden-Parkett auf Fußbodenheizungen
[20.6.2016] Fußbodenflächenheizungen gewinnen stetig an Bedeutung. Obwohl die meisten Parkettböden für die Verlegung auf Fußbodenheizungen geeignet sind, ist Fachwissen gefragt. Daher haben die Verbände der deutschen und der österreichischen Parkettindustrie ein gemeinsames Merkblatt zur Verlegung von Holzfußböden-Parkett über Fußbodenheizungen erstellt. Darin werden Kriterien formuliert, die bei der Verlegung beachtet werden sollten. Basis hierfür sind die Ergebnisse eines europäischen Forschungsprojektes, in dem bei mehr als 4.000 Probekörpern die Qualität der Verklebung von Mehrschichtparkett erforscht wurde. Anhand verschiedener Szenarien und Bedingungen wurden einfache und praktikable Testmethoden entwickelt und anhand Klimakammerprüfungen verifiziert. Für Holzfußböden wird dadurch erstmalig der wissenschaftliche Nachweis der Eignung auf Fußbodenheizung bis 29 Grad Celsius erbracht. Öffnet externen Link in neuem FensterDownload des Merkblatts

Kunden finden Handwerker über das Internet
[13.6.2016] Die Online-Suche nach Handwerkern boomt. Nach Erhebungen des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) präsentiert sich mittlerweile fast die Hälfte aller Handwerksbetriebe im Netz mit einer eigenen Webseite. Mehr als 80 Prozent der Unternehmen kommunizieren zudem regelmäßig per E-Mail mit ihren Kunden und immerhin jeder sechste Handwerker nutzt soziale Netzwerke, um auf sich und seine Arbeit aufmerksam zu machen. Beschleunigt wird diese Entwicklung von der zunehmenden Verbreitung mobiler Endgeräte wie Smartphone oder Tablet.

App-Atlas: Die besten 30 Apps für Handwerker
[6.6.2016] Wer den digitalen Wandel verschläft, hinkt der Konkurrenz bald hinterher. Denn während so mancher Betrieb noch ohne E-Mail und Homepage auskommt, laufen bei anderen schon sämtliche Arbeitsprozesse digital. Großes Potenzial bietet der Einsatz von Apps für Smartphones und Tablets, denn mit ihnen lassen sich wertvolle Zeit und Kosten sparen. Außerdem können sie der Schlüssel für die Gewinnung junger Mitarbeiter sein. Aber welche Apps sind für den eigenen Betrieb sinnvoll? Der Öffnet externen Link in neuem Fensterkostenlose App-Atlas für das deutsche Handwerk hilft weiter. Er zeigt auf, wie Sie Ihre Geschäftsprozesse schnell und kostengünstig digitalisieren können. Die besten digitalen Helfer sind im Rahmen einer Forschungsstudie an der Hochschule Heilbronn und in Zusammenarbeit mit Innovationsberatern und Meistern aus dem Handwerk ermittelt worden.

Studie belegt: Meister und Techniker verdienen genauso viel wie Akademiker
[30.5.2016] In einer aktuellen Studie hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung veröffentlicht. Die Untersuchung kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass knapp 30 Prozent der Meister und Techniker mehr verdienen als ein durchschnittlicher Akademiker. Es gibt demnach eine nennenswerte Zahl von Meistern, die mehr verdienen als ein Arzt oder Ingenieur. Umgekehrt verdienen laut Studie sogar 25 Prozent der Akademiker weniger als ein durchschnittlicher Meister oder Techniker. 25 Prozent der „Top-Verdiener“ unter den Meistern und Technikern haben einen Hauptschulabschluss, etwa 50 Prozent einen Realschulabschluss. Die unmittelbar nach dem jeweiligen Qualifikationsabschluss bestehenden Gehaltsunterschiede zwischen akademisch und beruflich Qualifizierten sind relativ gering – und nach 5 Jahren Berufserfahrung noch einmal deutlich geringer. Öffnet externen Link in neuem FensterWeitere Informationen zur Studie

Zuschüsse zur Einbruchsicherung sollen aufgestockt werden
[9.5.2016] Schwarz-Rot sieht in den gestiegenen Einbruchszahlen ein Alarmzeichen für den Rechtsstaat. Eine Millionen-Finanzspritze der Bundesregierung soll im Vorwahljahr das Sicherheitsgefühl der Menschen verbessern. Haus- und Wohnungseigentümer werden sich über die verstärkte Förderung ebenso freuen wie entsprechend qualifizierte Fachbetriebe des Tischlerhandwerks. Jährlich sollen in Zukunft 50 Millionen Euro zur Sicherung von Fenstern und Türen zur Verfügung stehen – 40 Millionen mehr als bisher. Das beschlossen die Spitzen der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD bei einer Klausur Mitte April im baden-württembergischen Rust. Neu ist auch, dass Eigentümer zukünftig bereits bei kleineren Investitionen zur Einbruchsicherung Zuschüsse erhalten können. Hier will die Koalition die zurzeit geltende Grenze von 2.000 Euro bereits mit Beginn des kommenden Jahres absenken – ein konkreter Betrag steht noch nicht fest. Die Fraktionschefs appellierten zudem an die Bundesländer, in den Bauordnungen die Voraussetzungen für einen Mindeststandard beim Einbruchschutz zu schaffen.

ZDH-Flyer „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ aktualisiert
[2.5.2016] Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zur Verbraucherinformation den Flyer  Öffnet externen Link in neuem Fenster„Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ neu aufgelegt, der über die steuerlichen Neuregelungen bei haushaltsnahen Dienstleistungen informiert. Den achtseitigen Informationsflyer können Handwerksbetriebe im Rahmen ihrer Kundenpflege als aktives Marketinginstrument einsetzen, indem sie ihn beispielsweise Anschreiben und Angeboten beilegen. Öffnet externen Link in neuem FensterWeitere Informationen

Das sollten Sie über die Wärmedämmung wissen
[25.4.2016] Warum ist Wärmedämmung sinnvoll? Welche Dämmstoffe sind gut für Umwelt und Gesundheit? Diverse Dämmstoffe haben nämlich auch Nachteile, sie können zum Beispiel zu Schimmelbildung führen. Das Umweltbundesamt beantwortet in einer kostenfreien Broschüre (Öffnet externen Link in neuem FensterDownload) die wichtigsten Fragen zur Wärmedämmung und gibt zahlreiche Tipps. Sie will helfen, passende Lösungen zu finden.

Neue Umweltplakette – Forderung des ZDH
[18.4.2016] Nach dem Abgas-Skandal planen die Umweltminister von Bund und Ländern, eine neue Umweltplakette einzuführen. Damit sollen Kommunen die Möglichkeit bekommen, Fahrverbote für Autos unterhalb der Euro-6-Norm auszusprechen. In diesem Zusammenhang fordert Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), eine Luftreinhaltepolitik mit Augenmaß: „Eine Verschärfung der Umweltzonen und ein Ausschluss älterer Fahrzeuge wäre reine Symbolpolitik. Die verfügbaren Neufahrzeuge tragen kaum mehr zur Stickoxid-Reduzierung bei. Fahrverbote würden zu einer schlagartigen Entwertung eines Großteils der handwerklichen Fuhrparks führen. Das beträfe zahllose auch junge Dieselfahrzeuge, die Handwerker im Vertrauen auf die jeweils zu diesem Zeitpunkt geltenden Abgasnormen erworben haben. Für die Unternehmen gibt es auf absehbare Zeit keine Alternativen zu Dieselfahrzeugen. Die Automobilindustrie ist hier in der Pflicht, schnell geeignete und wirtschaftlich tragbare Dieselfahrzeuge auf den Markt zu bringen, die spürbar Stickstoffe reduzieren. Das Handwerk fordert eine nachhaltige Verkehrs- und Luftreinhaltepolitik, die Verkehrsströme optimiert sowie den Öffentlichen Personennahverkehr, die Ferngüterlogistik und das Radverkehrsnetz ausbaut. Das Handwerk wird jedoch dauerhaft auf die Nutzung eigener Fahrzeuge angewiesen bleiben. Umso mehr müssen innerstädtische, kundennahe Gewerbeflächen gesichert werden, um unnötige Verkehre zu vermeiden.“

ZDH-Flyer zum KfW-Förderprogramm für Einbruchschutz
[18.4.2016] Zum 1. April wurde die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ erweitert. Bislang gab es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter ab sofort auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert: Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern. Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer „Effektiver Einbruchschutz - der Staat fördert“ herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten. Öffnet externen Link in neuem FensterFlyer herunterladen

Fensterbranche erwartet 2016 moderates Wachstum
[4.4.2016] Der Fensterabsatz in Deutschland wird 2016 – gemessen an der Anzahl der tatsächlich eingebauten Fenster – mit plus 3,0 Prozent moderat zulegen. Dies besagt die jüngste Studie der vier führenden Branchenverbände, die in Zusammenarbeit mit der Heinze GmbH erstellt wurde. Im Laufe dieses Jahres können demnach rund 13,9 Millionen Fenstereinheiten vermarktet werden. Unterstützt wird diese Entwicklung unter anderem durch den anhaltend hohen Bedarf im Wohnbau sowie die positiven gesamtwirtschaftlichen Prognosen. Das vergangene Jahr konnte laut Studie mit einem Plus von rund 1,0 Prozent etwas schlechter als erwartet mit rund 13,5 Millionen vermarkteten Fenstereinheiten abgeschlossen werden. Bei den Rahmenmaterialien liegt der Anteil der Holzfenster 2016 voraussichtlich bei konstanten 15,2 Prozent. Beim Absatz von Holz-Metall-Konstruktionen erwarten die Verbände die höchsten Zuwachsraten (3,5 Prozent). Der Marktanteil der Metallfenster liegt hochgerechnet bei rund 17,5 Prozent (2015: 17,7 Prozent). Aufgrund der in den letzten Jahren eher unterdurchschnittlichen Entwicklung im Nichtwohnbau ist deren Marktvolumen geringfügig gesunken. Kunststofffenster werden ihren hohen Marktanteil weiter leicht ausbauen können. Mit einem Wachstum leicht über der Höhe des Gesamtmarktes wird deren Anteil in diesem Jahr bei voraussichtlich rund 58,3 Prozent liegen, nach rund 58,1 Prozent in 2015.

Kein Betriebsausgabenabzug für Arbeitsecke & Co.
[29.3.2016] Hat ein selbständiger Handwerker keine Büroräume und erledigt die anfallenden Büroarbeiten zu Hause, kann er nicht automatisch einen Teil der Kosten für den zu Hause genutzten Raum als Betriebsausgaben verbuchen. Dabei war die Sensation zum Greifen nahe. Das Finanzgericht Niedersachsen erlaubte es einem Steuerzahler, für ein nur zu 60 Prozent zur Einkünfteerzielung genutztes Arbeitszimmer zu Hause 60 Prozent der Raumkosten steuerlich geltend zu machen. Der Fall landete beim Bundesfinanzhof. Und der Große Senat des Bundesfinanzhofs kassierte dieses steuerzahlerfreundliche Urteil leider wieder (BFH, Beschluss v. 27.7.2015, Az. GrS 1/14). Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten klar, dass bei einem häuslichen Arbeitszimmer die Grundsätze des § 12 Nr. 1 EStG greifen. Danach dürfen die Kosten für ein teils privat, teils betrieblich genutztes Arbeitszimmer nicht aufgeteilt werden. Ein Unternehmer, der zu Hause also nur eine Arbeitsecke nutzt, kann steuerlich keine Ausgaben abziehen. Unberührt davon bleibt die Möglichkeit, die genutzten Möbel (Schreibtisch, Regal, Bürostuhl) und den PC in einer Arbeitsecke steuerlich als Arbeitsmittel abzuschreiben.

Steuerliche Aufbewahrung von E-Mails und Rechnungen
[14.3.2016] Immer mehr Unternehmen steigen derzeit auf den Versand von elektronischen Rechnungen um. Doch welche steuerlichen Besonderheiten muss man beachten, wenn man eine Rechnung per E-Mail bekommt? Grundsätzlich ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, alle steuerlich relevanten Buchhaltungsunterlagen zwischen sechs und zehn Jahren aufzubewahren. Diese Verpflichtung zur Aufbewahrung setzt voraus, dass die archivierten Unterlagen – egal, ob in Papierform oder in elektronischer Form – lesbar aufbewahrt werden. Im klassischen Fall beziehen Sie von einem Unternehmen eine Leistung für Ihren Handwerksbetrieb. Der Unternehmer schickt Ihnen dazu eine E-Mail und fügt die Rechnung im PDF-Format als Anhang bei. In der E-Mail selbst stehen keine steuerlich relevanten Informationen, sondern nur ein Anschreiben mit Hinweis auf die Rechnung im Anhang. Dann müssen Sie nur die Rechnung archivieren und zehn Jahre lang aufbewahren. Die E-Mail selbst gilt in diesem Fall als steuerlich nicht relevanter Briefumschlag. Befindet sich die Rechnung nicht als Anhang in der E-Mail, sondern ist die E-Mail selbst die Rechnung, sind Sie steuerlich dazu verpflichtet, diese E-Mail (= Rechnung) zu archivieren und zehn Jahre lang aufzubewahren.

Vorsicht vor falschen Rechnungen von OfficeMax und OfficeDirect
[7.3.2016] Derzeit sorgen scheinbare Rechnungen der Firmen OfficeDirect und OfficeMax für Aufsehen. Das berichten die Experten der Seite netzwelt.de. Auf den Schreiben werden unterschiedliche Produkte ausgewiesen. Beispielswiese sollen für Office suite, Win, 12, Business, Pro 580 Euro oder für FileMaker Pro 595 Euro bezahlt werden. Netzwelt.de weist darauf hin, dass es sich bei den zugesandten Dokumenten genau genommen nicht um eine Rechnung, .um ein Angebot handelt, welches allerdings als solches nicht erkennbar ist. Vielmehr erinnere die Aufmachung eindeutig an eine Rechnung, weshalb sie nicht selten auch beglichen wird. Doch das ist ein Fehler. Denn mit der Überweisung nimmt der Rechnungsempfänger das Angebot an. Schauen Sie bei solchen vermeintlichen Rechnungen genau hin und überweisen Sie nicht!

Einsprüche gegen Steuerbescheide lohnen sich
[29.2.2016] Erhält ein Steuerzahler seinen Steuerbescheid und die festgesetzte Steuer kommt ihm verdächtig hoch vor, sollte er zweigleisig fahren. Der erste Weg führt zum Steuerberater, der die Steuererklärung erstellt hat. Hat dieser wegen Arbeitsüberlastung oder Urlaub gerade keine Zeit, hilft nur noch ein Einspruch. Einspruch sollte auch derjenige einlegen, der steuerlich nicht beraten ist und Zweifel an der Richtigkeit seines Steuerbescheids hat. Dazu ist auch kein besonderes Steuerwissen erforderlich. Es genügt, dem Finanzamt einen Zweizeiler mit folgendem Wortlaut zu schicken: „Hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid vom …. Einspruch ein (Steuernummer ......). Die Begründung reiche ich zeitnah nach." Mit dieser einfachen Aktion erreicht man, dass Fehler im Steuerbescheid anschließend problemlos ausgebügelt werden können. Eine Statistik des Bundesfinanzministeriums macht hier Mut. Jedes Jahr bekommen rund 65 % der Steuerzahler im Einspruchsverfahren Recht. Stellt sich später heraus, dass der Bescheid doch keinen Fehler aufweist, kann der Einspruch ja immer noch zurückgenommen werden. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos. Übrigens: Selbst wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wird, muss die festgesetzte Steuer erst einmal fristgemäß überwiesen werden. Wer nicht pünktlich bezahlt, riskiert Säumniszuschläge von einem Prozent der ausstehenden Steuern pro Monat. Seit Ende letzten Jahres besteht auch die Möglichkeit, über ELSTER elektronisch einen Einspruch ans Finanzamt zu übermitteln. Weitere Infos dazu: www.elsteronline.de

Bund fördert noch bis 30. September Rußpartikelfilter zum Nachrüsten
[15.2.2016] Entgegen anderslautenden Meldungen fördert die Bundesregierung auch  in 2016 weiterhin die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern. Die Zuschussförderung in Höhe von 260 Euro kann für alle Nachrüstungen, die bis zum 30. September 2016 erfolgen, in Anspruch genommen werden. Ein Förderantrag muss spätestens bis zum 15. November 2016 beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Eine Förderung ist jedoch nur bis zur Ausschöpfung des von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Budgets möglich. Da die letzten Förderprogramme aufgrund hoher Nachfrage schon früher beendet werden mussten, sollten interessierte Unternehmen mit Nachrüstungen nicht allzu lange warten. Förderberechtigt sind Halter von Diesel-Pkws und Halter von Diesel-Nutzfahrzeugen bis maximal 3,5 Tonnen (zulässige Gesamtmasse). Schwerere Fahrzeuge, die ebenfalls erheblich von Fahrverboten betroffen sind, sind leider von der Förderung ausgeschlossen. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben können durch die Nachrüstung mit entsprechenden Filtersystemen eine günstigere Umweltplakette erhalten und so – je nach Ausgestaltung der örtlichen Umweltzone – auch weiterhin den Zugang zu Luftreinhaltezonen sichern. Weitere Einzelheiten erfahren Sie auf der Öffnet externen Link in neuem FensterBAFA-Website

ZDH fordert: Verkehrsinfrastruktur nachhaltig sichern
[8.2.2016] „Verkehrsinfrastruktur nachhaltig sichern“ fordern gemeinsam der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) und der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Die Initiative aus Handwerk, Bauwirtschaft und Straßennutzern meldet sich im Vorfeld der anstehenden Beratungen von Bund und Ländern mit konkreten Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Strukturen des Fernstraßenbaus. Bau und Erhalt der Verkehrsinfrastruktur müssten dauerhaft auf eine solide finanzielle Basis gestellt werden. Die schon erfolgten Aufstockungen der Haushaltsmittel des Bundes für den Infrastrukturbau sei richtig, jedoch schon mittelfristig nicht ausreichend. Aus Sicht der Verbände wäre die Schaffung einer öffentlichen Infrastrukturgesellschaft ein Ansatz zur Modernisierung und Beschleunigung des Fernstraßenbaus. Eine solche Gesellschaft würde mehr Nachhaltigkeit und Flexibilität im Rahmen der Mittelplanung bieten und die Chance zu länderübergreifenden Bau- und Wartungskonzepten eröffnen.

Vorsicht vor falschen Inkasso-Briefen
[1.2.2016] Fake-Inkasso, also das Fälschen von Inkasso-Briefen, greift derzeit um sich. Das berichtet der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU). Ein Beispiel zeigt, wie dreist die Betrüger inzwischen vorgehen: In einem recht gut gemachten, amtlich aussehenden Mahnschreiben wurden Kosten für angebliche Telekommunikationsdienstleistungen geltend gemacht. Das Trügerische dabei: Die Schreiben verwendeten ein Briefpapier, auf dem das Logo und die Anschrift eines dem BDIU angeschlossenen Inkassounternehmens aufgedruckt waren. Um sich vor falschen Inkasso-Briefen zu schützen, gibt der BDIU folgende Tipps:

  • Prüfen Sie jede Forderung, bevor Sie sie begleichen. Seriöse Inkassounternehmen sind dazu verpflichtet, Ihnen genaue Angaben über die Forderung zu machen.
  • Wenn Sie Zweifel haben, kontaktieren Sie das Inkassounternehmen und fragen nach! Seriöse Inkassounternehmen verfolgen berechtigte Zahlungsansprüche und werden alles tun, Ihnen den Anspruch des Gläubigers klar und deutlich darzulegen.
  • Schauen Sie nach, ob das Inkassounternehmen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist. Seriöse Inkassounternehmen brauchen eine entsprechende Registrierung, sonst dürfen sie kein Inkasso durchführen.
  • Bei Fragen oder Problemen mit einem Inkassounternehmen wenden Sie sich an den BDIU. Ist das Inkassounternehmen Mitglied im Verband, kann der BDIU vermitteln. Auf www.inkasso.de finden Sie dazu einen Beschwerde-Button.

Vorsicht vor Virus in Mail „Bestellung BERGES Antriebstechnik/Einkauf“
[11.1.2016] Jeden Tag eine neue Firma, die betroffen ist. In jüngster Zeit wurde ein Makrovirus versendet, der sich mit dem Absender „BERGES Antriebstechnik/Einkauf i.A. Jürgen Krell Leiter Einkauf“ tarnt. Hier wird der Name missbräuchlich genutzt, um eine gewisse Authentizität zu vermitteln. Die Methode ist schon etwas länger in Gebrauch und wird auch wohl weiter mit immer neuen Namen genutzt werden. Es handelt sich immer um Mails, die sich als real existierende Firmen ausgeben und eine angebliche Rechnung o.ä. beinhalten. Die Mail gibt keinen wirklichen Inhalt wieder, sondern besteht aus der reinen Signatur. Der Betreff der Mail lautet: Bestellung. Bei dem Anhang mit der Datei-Endung .doc handelt es sich um einen Makrovirus. Wer den Anhang unvorsichtiger Weise öffnet und auf seinem Rechner Makros aktiviert hat, lädt sich von einem Fremdserver unbemerkt eine Malware herunter. Diese richtet innerhalb von Office Schaden an. Daher diese Mail direkt löschen und nicht aus reiner Neugier einfach mal den Anhang anschauen! Bisher betroffen sind u.a. folgende Firmen: Büromarkt Böttcher AG, Euromaster, Bornebusch GmbH, BERGES Antriebstechnik/Einkauf.