Nachrichten - Archiv 2011

Montage einer Küche im Rahmen eines Neubaus bringt keine Steuervorteile
[5.12.2011] Grundsätzlich haben Privatleute einen Anspruch darauf, Arbeitsleistungen von Handwerkern in ihrer Wohnung steuerlich geltend zu machen. Doch immer öfter wird vor den Finanzgerichten darum gestritten, was denn eigentlich eine solche Handwerkerleistung im Sinne des Gesetzes ist. Die Montage einer Küche in einer neu errichteten Immobilie gehört jedenfalls nicht dazu (Finanzgericht Schleswig-Holstein, Az. 2 K 56/10). Im konkreten Fall ließ ein Steuerzahler sich in seinem neuen Einfamilienhaus eine Küche einrichten. Den Arbeitslohn der Monteure in Höhe von rund 1.600 Euro machte er anteilig beim Finanzamt geltend. Doch im Steuerbescheid erlebte er eine Enttäuschung. Die Behörde erkannte diesen Betrag nicht an. Die Begründung: Die Errichtung einer Küche stehe in engem Zusammenhang mit dem Neubau selbst. Maßnahmen aber, die mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung oder -erweiterung zu tun hätten, seien prinzipiell nicht abzugsfähig. Die Richter sahen das ähnlich. Mit Handwerkerleistungen meine der Gesetzgeber ausdrücklich Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb einer Immobilie. Davon könne aber hier keine Rede sein. Das Argument des Steuerzahlers, er habe eigentlich seine alte Küche mitnehmen wollen und später festgestellt, dass diese nicht in den Neubau passe, ließen die Juristen nicht gelten.

Nachrüstung von Transportern mit Partikelfiltern wird wieder gefördert
[5.12.2011] Der Bundestag hat grünes Licht für die Förderung der Nachrüstung von Diesel-Transportern mit Partikelfiltern im Jahr 2012 gegeben. Die Regelung ist eine Neuauflage des in den Jahren 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführten Förderprogramms. Im Haushaltsjahr 2012 stehen für das Programm 30 Millionen Euro zur Verfügung. Damit können rund 90.000 Nachrüstungen gefördert werden. Nachgerüstete Fahrzeuge erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in Umweltzonen einfahren. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Halter dieser Fahrzeuge können für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Partikelfilter 330 Euro Barzuschuss vom Staat erhalten. Das Förderprogramm soll am 1. Januar 2012 wirksam werden. Die Förderrichtlinie wird sich eng an die Förderrichtlinie des Förderprogramms 2010 anlehnen. Eine rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Jahr 2011 vorgenommen wurden, ist nicht möglich. Die verwaltungsmäßige Abwicklung des Förderprogramms übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Rentenbeitrag sinkt ab 2012 auf 19,6 Prozent
[21.11.2011] Ab dem kommenden Jahr werden Beschäftigte und Arbeitgeber entlastet. Der Beitrag zur Rentenversicherung sinkt nach einem Beschluss des Bundeskabinetts von 19,9 auf 19,6 Prozent – und damit stärker als ursprünglich erwartet. Grund für die Beitragssenkung ist die gute finanzielle Entwicklung in der Rentenversicherung. Die Rücklagen der Rentenkasse dürften 2012 den Wert von eineinhalb Monatsausgaben übersteigen – wenn diese Schwelle überschritten wird, erfolgt in der Regel eine Senkung der Beiträge. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können damit im nächsten Jahr auf eine Entlastung von jeweils zusammengefasst 1,3 Milliarden Euro hoffen.

Elektronischer Lohnsteuerabzug wird erneut verschoben
[14.11.2011] Die Lohnsteuerkarte aus Papier hat Ende 2011 ausgedient. Jedoch wird laut einer Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren nicht zum 1. Januar 2012 starten. Grund für die Verzögerungen seien technische Probleme bei der Erprobung des Abrufverfahrens. Hinzu kämen eine Vielzahl fehlerhafter Datenbriefe. Viele Steuerzahler hätten in den letzten Wochen Post von der Finanzverwaltung erhalten, die fehlerhafte Daten enthielten. Unklar sei, wie Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug für die Arbeitnehmer ab Januar 2012 vornehmen sollen. Der Bund der Steuerzahler Fordert die Finanzverwaltung daher auf hier schnellstmöglich Klarheit zu schaffen.

Deutsche lassen Handwerker ungern allein in der Wohnung
[10.10.2011] Auch wenn die Wenigsten sich dabei wohl fühlen: Fast jeder zweite Deutsche lässt den Handwerker unbeaufsichtigt in seiner Wohnung arbeiten. Das ist das Ergebnis einer Studie des Immobilienportals immowelt.de. Demnach gewähren viele Deutsche den Vertrauensbonus nur zögerlich: Zehn Prozent der Befragten würden sich besser fühlen, wenn sie zu Hause bleiben und die Arbeiten überwachen könnten. Sie vertrauen den Handwerkern ihren Schlüssel an, weil ihnen die Zeit zum Beaufsichtigen fehlt. 13 % der Befragten glauben der Umfrage zufolge an das Gute im Menschen und lassen Fremde demzufolge problemlos allein in der Wohnung. Gut jeder vierte Befragte gewährt dagegen nur den Dienstleistern Zugang, die ihnen von Freunden empfohlen wurden oder ihnen schon länger bekannt sind. Das Misstrauen ist meist unbegründet: Nur 3 % der Befragten haben schon mal schlechte Erfahrungen mit Handwerkern gemacht, denen sie ihr Zuhause anvertraut haben. Insgesamt gehen 48 % der Deutschen auf Nummer sicher, indem sie prinzipiell keine Fremden in ihre Wohnung lassen.

Verhaltensknigge für steuerliche Betriebsprüfungen

[19.9.2011] Wenn die Steuerprüfung des Finanzamtes ins Haus steht, müssen Betriebsinhaber zahlreiche Pflichten erfüllen. Das Unternehmer-Magazin deutsche-handwerks-zeitung.de hat in einer Broschüre wichtige Punkte zusammengestellt, die Betriebsinhaber im Umgang mit dem Prüfer beachten sollten. Darin werden unter anderem folgende Fragen behandelt: Wie ist mit komplizierten Fragebögen umzugehen? Welche Detailfragen sollten bereits vor der Prüfung beantwortet werden? Wie können die steuerlichen Unterlagen auf Vordermann gebracht werden? Wie sollen Unternehmer mit dem Prüfer umgehen? Die Broschüre „Steuerliche Betriebsprüfung“ steht zum Öffnet externen Link in neuem Fensterkostenlosen Download bereit.

Wettbewerb um kreativste Fahrzeugbeschriftungen gestartet

[12.9.2011] „Sterne des Handwerks“ – unter diesem Titel zeichnet der bundesweite Wettbewerb der Aktion Modernes Handwerk die besten Beschriftungen von Handwerkerfahrzeugen aus. Noch bis 30. November 2011 können sich Handwerksunternehmer auf der Website Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.sterne-des-handwerks.de um den Preis bewerben. Der Sieger erhält einen neuen Mercedes-Benz Vito mit Fahrzeugbeklebung. Außerdem wartet auf den beteiligten Designer ein Geldpreis in Höhe von 2.500 Euro. Die Preisverleihung findet im März 2012 bei der Internationalen Handwerksmesse in München statt.

Leitfaden „Kleben – aber richtig“

[29.8.2011] Eine belastbare Klebung herzustellen, bedeutet mehr als nur den richtigen Klebstoff auszuwählen. So sind z.B. Werkstoffeigenschaften, Oberflächenbehandlung, ein klebgerechtes Design oder der Nachweis der Gebrauchssicherheit wichtige Parameter, über die es zu entscheiden gilt. Deshalb hat der Industrieverband Klebstoffe in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut IFAM den Leitfaden „Kleben – aber richtig“ entwickelt. Er richtet sich an Handwerks- bzw. Industriebetriebe, die zusätzliche Informationen rund um die Klebtechnik benötigen. Planung, Entwicklung und Fertigung eines fiktiven Produktes werden Schritt für Schritt erläutert und damit alle Stufen der Planungs- sowie Fertigungsphase systematisch berücksichtigt. Ergänzt wird der Leitfaden durch ein Glossar und eine Suchfunktion. Damit sind die wichtigsten Punkte des praktischen Einsatzes der Klebtechnik abgedeckt. Der Leitfaden kann kostenlos und interaktiv im Internet genutzt werden: Öffnet externen Link in neuem Fensterhttp://leitfaden.klebstoffe.com.

Warnung vor dubiosen Branchenbuchanbietern

[22.8.2011] Immer wieder erhalten Betriebe E-Mails von Anbietern wie „Gelbes Branchenbuch“ oder „Gewerbeauskunft-Zentrale“. Beispiel: Ein Betrieb wird per E-Mail angeschrieben und unter Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz über einen scheinbar bereits bestehenden Eintrag im Onlineverzeichnis gelbesbranchenbuch.com informiert, der in die Ausgabe 2011 übernommen werden soll. Der Betrieb wird aufgefordert, die Daten und einen Anhang zu prüfen und gewünschte Korrekturen per Fax an den Anbieter zu schicken. Tatsächlich geht es um einen Neuvertrag für einen so genannten „Premiumeintrag“. Für diesen hervorgehobenen Eintrag samt Link auf die Homepage des Betriebes entstehen dann Kosten von bis zu 1.500 Euro, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen eines solchen Eintrages stehen.

Betriebe müssen für mutwillig verzögerte Betriebsprüfung zahlen

[1.8.2011] Betriebsprüfer dürfen ein Verzögerungsgeld für Unternehmen festsetzen, die ihre Unterlagen nicht fristgerecht herausgeben. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Az.: IV B 120/10). Demnach darf ein Verzögerungsgeld verhängt werden, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten bei einer Außenprüfung nicht fristgerecht nachkommt. Das gilt auch dann, wenn der Prüfer aus den geforderten Unterlagen keine neuen Erkenntnisse gewinnt. Jedoch darf der Prüfer kein nochmaliges Verzögerungsgeld wegen derselben Unterlagen festsetzen, wenn diese auch weiterhin nicht vorgelegt werden. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber das Verzögerungsgeld von mindestens 2.500 und höchstens 250.000 Euro eingeführt. Damit steht der Finanzverwaltung neben dem Zwangsgeld von höchstens 25.000 Euro ein scharfes Sanktionsinstrument zur Verfügung. Anders als das Zwangsgeld muss das Verzögerungsgeld auch dann gezahlt werden, wenn der Steuerzahler seiner Verpflichtung nach der Festsetzung doch noch nachkommt.