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Leistungseigenschaften

Seit Februar 2010 müssen Fenster und Haustüren mit einem sogenannten CE-Zeichen versehen sein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller eigenverantwortlich, dass seine Fenster/seine Haustür bestimmten Mindestanforderungen genügen. Diese sind je Produkt in den geltenden EU-Richtlinien europaweit festgelegt. In Deutschland sind dies Anforderungen zur Schlagregendichtheit, Wärmedämmung, Luftdurchlässigkeit, Widerstandsfähigkeit gegen Windlast usw.

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