Holzfußböden für sich leisten keinen nennenswerten Beitrag zum Trittschallschutz. Auf schwimmendem Estrich verlegte Parkettfußböden ergeben je nach der dynamischen Steifigkeit der Dämmschicht Verbesserungsmaße von 24 - 30 dB. Ein solcher Fußbodenaufbau gewährleistet auch in Verbindung mit verhältnismäßig leichten Massivdecken einen ausreichenden Trittschallschutz. In Verbindung mit schweren Massivdecken lassen sich auch die erhöhten Anforderungen an den Trittschallschutz erfüllen.
Mit trockenen Unterböden werden je nach Aufbau und Elastizität der Unterlagen Verbesserungsmaße zwischen 20 und 25 dB erzielt. Wegen des niedrigen Gewichtes ist der Einfluss auf die Luftschalldämmung geringer als bei schwimmendem Estrich. Ein ausreichender Luftschallschutz ist deshalb nur in Verbindung mit Massivdecken von mindestens 350 kg/qm Gewicht oder bei Holzbalkendecken durch eine zusätzliche Beschwerung der Rohdecke zu erzielen.
Laminatfußböden weisen eine hohe Oberflächenhärte und Steifigkeit aus. Sie können Trittschallgeräusche besonders gut übertragen. Gerade im Wohnungsbau sollten deshalb Laminatfußböden nicht ohne zusätzliche Trittschalldämm-Matten eingebaut werden. Es gibt auch fertige Laminat-Fußbodenelemente, welche bereits eine solche Dämmschicht aufweisen und dadurch eine Trittschalldämpfung mit 4 dB ermöglichen.